Ein Gutachten ist erforderlich bei folgenden Maßnahmen:
Unsere qualifizierten Artenschutzgutachten, aber auch projektvorbereitenden und baubegleitenden faunistischen Kontrollen, garantieren Planungs- und Rechtssicherheit.
Sie erhalten ein Gutachten, das bereits mit den zuständigen Fachbehörden vorabgestimmt wurde.
Bei Beauftragung von Artenschutzuntersuchungen in der Planungsphase entfallen aufwendige Nachbesserungen der Genehmigungsunterlagen.
Wir finden einvernehmliche Lösungen, die Zeitverzögerungen minimieren und damit Kostenersparnis erzielen.
Planungsrechtliche Zulassungsentscheidungen können so zeitnah getroffen werden.
Artenschutz an Gebäuden ist in den meisten Fällen unproblematisch
und nicht mit hohen Kosten verbunden.
Selbst wenn tatsächlich Tiere betroffen sind, gibt es Maßnahmen, wie z.B. Schaffung von
Ersatzquartieren, Integration von Nisthilfen in die Fassade, Anbringung von Nistkästen in der
Umgebung u.v.m..
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