Die ASPE-Institut GmbH existiert seit 1986. Unser zentrales Interesse gilt dem Artenschutz. Aus diesem Interesse heraus entstanden die Software Produkte „ASPE“.
Ob Behörden, Zoologische Gärten, Wildparks, internationaler Tier- und Pflanzenhandel, Bauherrn, Architekten, Bauunternehmen, oder Immobilienfirmen mit Neu- und Umbauvorhaben – die ASPE-Institut GmbH bietet umfangreiche Kenntnisse und jahrzehntelange Erfahrung.
Die ASPE-Management Application ist ein einfaches Informations- und
Verwaltungssystem zum Artenschutz unter Windows.
Die Software wurde speziell für Behörden entwickelt.
Auf die Wünsche unserer Kunden stimmen wir unsere Workshops inhaltlich und zeitlich ab.
Unsere Workshops bieten wir bundesweit an und lassen diese auch gerne in Ihrem Hause stattfinden.
Wir beraten und begleiten jedes Neu- und Umbauprojekt und liefern
Ihnen die gesetzlich erforderlichen Artenschutzgutachten nach § 44 BNatSchG.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Neues Modul für E-Government in der Testphase
Seit Anfang Juli ist unser neues Modul „AOMS“ (ASPE-Online Meldesystem) bei einigen Behörden in der Testphase.
Ein permanent wichtiges Thema unserer Arbeit ist die Frage, wie wir unserer Software-Anwenderinnen und Anwender noch besser unterstützen können.
Aus diesem Grund haben wir das Modul „AOMS“ entwickelt. Dieses Online-Feature ermöglicht den Tierhalterinnen und Tierhaltern selbst überall via Internet seine Tiere an-, ab- oder umzumelden. Auch können Dokumente, z.B. Herkunftsnachweis oder Fotos, mitgeschickt werden. Das Modul bietet Hilfe bei der Eingabe und garantiert dabei eindeutige Artnamen. Die zuständige Behörde prüft die Angaben und Unterlagen und speichert sie nach erfolgter Kontrolle direkt in die ASPE-Management Application ein.
Eine komfortable Lösung mit der Sie Zeit gewinnen.
LINK ZUR AKTUELLEN NEWSVOL-Präqualifikation
Seit Oktober 2016 ist unser Unternehmen in der Präqualifzierungsdatenbank zertifiziert, die von der IHK Krefeld für das Bundesgebiet verwaltet wird.
Präqualifizierung ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 122 GWB und der Vergabeverordnung (VgV) und nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Diese Dokumente müssen Unternehmen vorlegen, um ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen, wenn sie sich um öffentliche Vergaben bewerben.
LINK ZUM ZERTIFIKAT
Das Artenschutzprogramm Aspe hat zwar keine grüne Taste,
es ordnet aber geschwindt im Nu,
Tiere und Pflanzen richtig zu
W. Ebach
Metelen 9.10.2013